Die MED-Richtlinie (2014/90 / EU) zielt darauf ab, die Konformitätsbewertungsverfahren für Ausrüstungen, die an Bord von Gemeinschaftsschiffen vorgesehen sind, in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zu harmonisieren.
Sie gilt für Fahrgast- und Frachtschiffe, die in den Geltungsbereich der internationalen Übereinkommen fallen, das sind im Wesentlichen gewerblich genutzte Schiffe, ausgenommen Kriegsschiffe, Sportboote und Fischereifahrzeuge.
Die in Anhang A.1 der MED-Richtlinie genannten Ausrüstungen, die an Bord dieser Transportmittel mitgeführt werden, müssen die sogenannte "Steuerrad"-Kennzeichnung tragen.