Die Norm EN 510 legt die Eigenschaften von Verhedderungsschutzkleidung fest. Dies sind Kleidungsstücke, die das Risiko des Hängenbleibens und folglich des Mitgerissenwerdens für Bediener verringern sollen, die in der Nähe von oder mit besonders gefährlichen beweglichen Geräten arbeiten. Verbunden mit dem mechanischen Risiko kann das des Hängenbleibens ebenso tödlich sein, weshalb es nicht unterschätzt werden sollte.
Körperteile wie Hände und Haare oder Gegenstände wie Schnürsenkel, Ärmel, Schals, Armbänder, Uhren können das Risiko für den Bediener erhöhen, sich in einer sich bewegenden Maschine zu verfangen. Die Folgen können je nach rechtzeitigem Eingreifen sehr schwerwiegend sein. Tragen Sie deshalb unbedingt eine der Aufgabe entsprechende Unfallschutzkleidung. Dies ist besonders wichtig für Bediener von Dreh-, Finishing-, Sandstrahl-, Fräs-, Plasma-Metallschneid-, Drahtzieh- und Papierverarbeitungsmaschinen, Mechaniker, Bediener in der Fertigungsindustrie und Wartungspersonal von Industrieanlagen.
Verhedderungsschutzkleidung, die nach EN 510 hergestellt wird, muss bestimmte Eigenschaften aufweisen, um diese Art von Schutz zu gewährleisten.
Im Einzelnen:
Taschen dürfen sich nur im inneren Teil des Kleidungsstücks befinden und müssen mit Klettverschluss verschlossen sein.
Knöpfe, Reißverschlüsse und Schnallen müssen rostfrei sein.
Verschlüsse müssen abgedeckt und schnell verschließbar/zu öffnen sein (Klettverschluss), damit sie im Notfall schnell entfernt werden können.
Alle Nähte müssen auf der Innenseite vernietet sein.
Die Taschen müssen mit Klettverschluss verschlossen sein.
Erstellte Falten müssen nach innen gedreht werden.
Der Saum der Ärmel und der Hose muss verstellbar sein und am Körper anliegen (in der Regel sind sie mit einem Gummiband versehen).
Die Taille muss ein internes Verstellsystem haben (in der Regel elastisch).