Die EN 381 legt Mindestanforderungen an Schutzkleidung für Benutzer von handgeführten Kettensägen und an Schutzhandschuhe für den Einsatz von Kettensägen fest. Konkret werden in der EN 381-7 Handschuhe spezifiziert. Es gibt zwei Arten von Handschuhen:
Typ A) der Schutz ist nur auf dem Mittelhandrücken der linken Hand vorhanden (bei Schutz auch in der rechten Hand ist dieser derselbe wie an der linken Hand).
Typ B) Der Schutz ist auch auf den Rückseiten der einzelnen Finger mit Ausnahme des Daumens vorhanden (bei Schutz auch an der rechten Hand ist dieser derselbe wie an der linken Hand).