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EN 381-5

Die EN 381 legt Mindestanforderungen an Schutzkleidung für Benutzer von handgeführten Kettensägen und an Schutzhandschuhe für den Einsatz von Kettensägen fest.
Das Hauptmerkmal einer solchen Berufskleidung ist, dass sie resistent gegen Schnitte durch die Kettensäge ist. Dies wird durch das Prinzip der Obstruktion erreicht, das mit dem Einsatz von synthetischen Fasern angewendet wird. Diese langen, dünnen und sehr starken Fasern werden beim Kontakt mit der Kette aus dem Gewebe herausgezogen, wickeln sich um die Kettensäge und blockieren diese in einem Bruchteil einer Sekunde.
Die Norm ist in mehrere Abschnitte unterteilt, die jeweils einem Körperteil gewidmet sind:

EN 381-1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Benutzer von tragbaren Kettensägen.
EN 381-5 Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Beine.
EN 381-7 Anforderungen an Kettensägen-Schutzhandschuhe.
EN 381-9 Anforderungen an Kettensägen-Schutzgamaschen.
EN 381-11 Anforderungen bezüglich des Oberkörperbereichs.

Sie schreibt 4 Klassen vor, die jeweils der Geschwindigkeit der Kettensäge entsprechen, mit der die Tests durchgeführt wurden (Abriebfestigkeit und Stärke):
Klasse 0: bis zu 16 m/s
Klasse 1: bis zu 20 m/s
Klasse 2: bis zu 24 m/s
Klasse 3: bis zu 28 m/s
Es werden nicht unbedingt alle Klassen für jeden Abschnitt verwendet, in den die Norm unterteilt ist.

In Abschnitt 5 legt die Norm die Anforderungen an den Beinschutz fest und definiert drei Arten von Beinschutzvorrichtungen, je nach angewandtem Schutzgrad:
A- Frontalschutz: An der Vorderseite beider Beine ein 180°-Schutz plus 5 cm an der Innenseite des rechten Beins und 5 cm an der Außenseite des linken Beins.
B- Front- und Seitenschutz: Ähnlich wie Typ A mit 5 cm mehr Schutz an der Innenseite des linken Beins.
C- 360° Schutz - Vollständiger Schutz am rechten Bein und vollständiger Schutz auf der linken Seite.
Geräte des Typs A und B sind grundsätzlich für den Einsatz bei normalen Forstarbeiten durch vorher geschulte und informierte Holzfäller vorgesehen. Geräte des Typs C sind für die Verwendung durch Personen vorgesehen, die normalerweise nicht mit der Kettensäge arbeiten, oder für Ausnahmesituationen.
Teil 11 definiert die Anforderungen für Jacken, oder Rückenprotektoren. Bei Schnittarbeiten mit Kettensägen können die Schutzjacken vorgesehen werden. Die Norm sieht die gleichen Klassen wie Teil 5 vor.

Unter diese Norm fallende Produkte

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