Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 jede Vorrichtung oder jeder Gegenstand, der dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, um sie vor einem oder mehreren Risiken zu schützen, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden könnten, sowie jede funktionelle Ergänzung, die Teil des Gegenstands ist, auch wenn sie abnehmbar ist. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird in drei Kategorien eingeteilt:
Kat. I: PSA einfacher Bauart, die dazu bestimmt sind, die Person vor der Gefahr leichter körperlicher Schäden zu schützen, deren Auswirkungen rechtzeitig und ohne Schaden für den Benutzer spürbar werden.
Klasse II: PSA, die nicht zu den anderen beiden Kategorien gehören.
Kat. III: PSA komplexer Bauart zum Schutz vor Todesgefahr oder schweren und dauerhaften Verletzungen.
Die Norm EN 172 beschreibt die Anforderungen und physikalischen Eigenschaften von Filtern zur Dämpfung von Sonnenlicht im industriellen Einsatz. Zu diesen Eigenschaften gehören die mechanischen und optischen Merkmale dieser Filter. Je nach Anwendungsbereich kann der Sonnenfilter als integrierter Filter in Gläsern oder als Einzelfilter eingesetzt werden. Für den industriellen Einsatz müssen Sonnenschutzfilter auch die allgemeinen Anforderungen an den persönlichen Augenschutz nach EN 166 erfüllen.