Die Norm EN 15154 regelt das Vorhandensein und die Bereitstellung einer ausreichenden Flüssigkeitsmenge in gefährlichen Arbeitsbereichen, um im Brandfall oder nach Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Substanzen den Körper abduschen oder die Augen reinigen zu können. Sie besteht aus vier verschiedenen Teilen und enthält Eigenschaften und Regelungen von:
Notduschen mit Wasseranschluss; Augenspülstationen mit Wasseranschluss; Tragbare Notduschen; Tragbare Augenspülstationen.
Nach EN 15154-1 muss der Wasserdurchfluss von Notduschen mit Wasseranschluss dem nach den örtlichen Vorschriften geforderten Durchfluss entsprechen, und falls es keine Vorschriften gibt, muss er mindestens 60 Liter/Minute betragen. Die Norm definiert auch die Höhenstandards der Duschen, so dass 50% des Wasserstrahls in einem Radius von 200 mm von der Mitte der Dusche, und 95% des Strahls in einem Radius von 400 mm von der Mitte der Dusche ankommen müssen. Das Wasser muss trinkbar sein und mindestens 15 Minuten lang kontinuierlich zugeführt werden.