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EN 149

APVR - Atemschutzgeräte - sind Schutzvorrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Filtration vor gefährlichen Substanzen in luftförmigem Zustand wie Partikeln, Dämpfen und Gasen zu schützen. Diese Geräte, die das Gesicht teilweise oder vollständig bedecken, sind aus Filtermaterial oder bestehen aus einer wiederverwendbaren Struktur mit austauschbaren Filtern.
EN 149 legt Mindestanforderungen für filtrierende Staubhalbmasken fest, die als Atemschutzgeräte verwendet werden, ausgenommen Fluchtsysteme. Aerosole und Feinstaubpartikel gehören zu den heimtückischsten Gesundheitsrisiken in der Arbeitsumgebung, da sie in der Luft kaum sichtbar sind.
Partikelfiltrierende Halbmasken bieten Schutz vor diesen Gefahren. Eingeteilt in drei Klassen FFP1, FFP2, FFP3 schützen sie vor Aerosolen, Rauch und feinen wässrigen und öligen Stäuben. Die FFP1-Halbmasken haben eine Filtereffizienz von 80 %, die FFP2-Halbmasken haben eine Filtereffizienz von 94 %, die FFP3-Halbmasken haben eine Filtereffizienz von 99 %.
Produkte, die dieser Norm unterliegen, können zum einmaligen Gebrauch bestimmt sein, gekennzeichnet mit "NR", oder wiederverwendbar, gekennzeichnet mit "R".
Mit "D" gekennzeichnete Vorrichtungen wurden der Dolomitstaubprüfung unterzogen.

Unter diese Norm fallende Produkte

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