Die EN 14605 legt Mindestanforderungen für folgende Chemikalienschutzkleidung für den begrenzten Einsatz und für wiederverwendbare Kleidung fest:
- Schutzkleidung für den ganzen Körper mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zwischen verschiedenen Teilen der Kleidung (Typ 3: flüssigkeitsdichte Kleidung) und, falls zutreffend, mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zu Einzelteilen wie Hauben, Handschuhen, Stiefeln, Gesichtsschutz oder Atemschutzgeräten, die in anderen Europäischen Normen festgelegt sein können;
- Ganzkörperschutzkleidung mit spritzwasserdichten Verbindungen zwischen verschiedenen Teilen der Kleidung (Typ 4: spritzwasserdichte Kleidung) und ggf. mit spitzwasserdichten Verbindungen zu Einzelteilen wie Hauben, Handschuhen, Stiefeln, Gesichtsschutz oder Atemschutzgeräten, die in anderen europäischen Normen festgelegt sein können;
- Kleidung mit Teilkörperschutz, die bestimmten Körperteilen Schutz gegen das Eindringen von flüssigen Chemikalien bietet.
Teilkörper-Chemikalienschutzoveralls, d.h. die nur gegen die Permeation von flüssigen Chemikalien schützen, fallen in den Anwendungsbereich der EN 13034.